Sicheres Skifahren

Versichert sein – sicher sein!

Auf der Piste besteht Versicherungspflicht!

Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Skifahrer gemäß Artikel 30 des Gesetzesdekrets 40 eine Haftpflichtversicherung abschließen. 
Beachten Sie, dass die Versicherung nicht im Skipass enthalten ist und nur online abgeschlossen werden kann.
Wählen Sie die am besten geeignete Police!

SKI- UND SNOWBOARDVERSICHERUNG SNOWCARE

Sie gehen Skifahren und brauchen eine aktive Vollkaskoversicherung in 20 Minuten?
Snowcare ist Europas beliebteste Ski- und Snowboardversicherung, die einzige Ski- und Snowboard-Unfallversicherung (Haftpflicht), die Sie auch nur für einen Tag abschließen können. Schützen Sie sich selbst und kommen Sie auch für eventuelle Schäden bei anderen auf.

Kaufen Sie sie direkt online mit einem Klick auf der Website unseres Versicherungspartners

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Für detaillierte Informationen besuchen Sie die Website.

SPORT INSURANCE MULTISPORT

Fahren Sie das ganze Jahr über Ski oder haben Sie einen Skiurlaub gebucht?
Multisport ist die einzige Versicherung, die Sie und Ihre Umgebung (RC) schützt, während Sie weltweit jede Art von Sport treiben. Sie können sie für einen Tag, eine Woche, einen Monat oder ein Jahr abschließen, sogar in einer "Familienversion".
Sie kostet genauso viel wie eine Skiversicherung, deckt aber alle Sportarten ab.

Sie können sie direkt online mit einem Klick auf der Website unseres Versicherungspartners abschließen

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Haben Sie noch Fragen? Häufig gestellte Fragen finden Sie hier

Sie können den Vertrag ganz einfach abschließen, indem Sie den QR-Code verwenden, der auf dem Aushang oder in der Broschüre enthalten ist und der Sie auf die Website des Versicherungsmaklers verweist, wo Sie die entsprechende Police für die gesamte Gültigkeitsdauer Ihres Skipasses auswählen und den Vertrag direkt mit dem Makler (oder mit der Gesellschaft) abschließen können.

Ja. Das Gesetz schreibt vor, dass alle Skifahrer, die die Skipisten benutzen, unabhängig von ihrem Alter, eine gültige Versicherung besitzen und vorweisen müssen, die ihre Haftung für Schäden oder Verletzungen, die sie Dritten zufügen, abdeckt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei den tatsächlichen Besitz von Versicherungsschutz kontrollieren kann. Ist der Skifahrer nicht versichert, riskiert er neben der Einziehung des Skipasses eine Geldstrafe von 100,00 bis 150,00 €.

Nein, eine Erstattung durch Dolomiti Superski ist nur möglich, wenn kein Versicherungsschutz besteht.